Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Neuwaren gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gemäß §§ 434 ff. BGB. Bei einem Mangel haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Schlägt diese fehl, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
So melden Sie einen Gewährleistungsfall
Bitte kontaktieren Sie uns unter kontakt@landschaftsbaugarten.com mit Ihrer Bestellnummer und einer kurzen Beschreibung (nach Möglichkeit mit Foto). Wir melden uns schnellstmöglich mit dem weiteren Vorgehen.
Herstellergarantie
Für bestimmte Produkte (z. B. Anhänger) kann zusätzlich eine freiwillige Herstellergarantie gelten, sofern der jeweilige Hersteller diese gewährt. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.
Hinweis zu Naturprodukten
Brennholz, Pellets und Briketts sind Naturprodukte. Geringfügige Abweichungen bei Farbe, Größe oder Restfeuchte im Rahmen der angegebenen Norm (z. B. ENplus A1) stellen keinen Mangel dar.
